Allgemeine Geschäftsbedingungen Ponyhof Maikendiek

Inh.: Imke Riessen, Hof Maikendiek 1, 24238 Martensrade

Definitionen

Der Ponyhof Maikendiek (Inhaberin Frau Imke Riessen) wird im Folgenden als „Ponyhof Maikendiek“ bezeichnet.

Der Ponyhof bietet Reiterferien in verschiedenen Formen und Umfang an. Es werden Reiterferien mit und ohne Übernachtung bzw. Verpflegung angeboten. Die jeweils aktuellen Angebote sind über die von dem Ponyhof Maikendiek unterhaltene Homepage www.ponyhofmaikendiek.de abrufbar.

Bei Tagesferien wird der Reiseteilnehmer morgens zu der vorgegebenen Zeit von einem Erziehungsberechtigten zu dem Ponyhof Maikendiek gebracht und dann am Nachmittag bzw. Abend zur vorgegebenen Zeit von den Eltern wieder abgeholt.

Bei den Reiterferien übernachten die Reiseteilnehmer während der Reisedauer in den Räumlichkeiten des Ponyhofes Maikendiek und werden dort verpflegt.

Reisevertrag

Mit der Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer (Kind vertreten durch die Eltern) dem Ponyhof Maikendiek den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Ein Angebot kann nur wirksam über das auf der Homepage des Ponyhofes Maikendiek abrufbare Anmeldeformular erfolgen. Der genaue Inhalt des Angebotes ergibt sich aus den Angaben des Reiseteilnehmers im Anmeldeformular. Das Anmeldeformular kann schriftlich oder auf elektronischem Weg übermittelt werden.

Ein wirksames Angebot bedarf der Zustimmung aller Sorgeberechtigten des Reiseteilnehmers.

Die Reservierung von bestimmten Pferden oder Räumlichkeiten ist nicht möglich. Es können jedoch Wünsche geäußert werden.

Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch den Ponyhof Maikendiek in Textform zustande.

Leistungsumfang

Der Umfang der von dem Ponyhof Maikendiek zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, die über die Homepage www.ponyhofmaikendiek.de abrufbar ist.

Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, die ebenfalls über die Hompage www.ponyhofmaikendiek.de abrufbar ist.

Bezahlung

Der vereinbarte Reisebetrag ist vorab bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn per Überweisung auf das Konto

IBAN DE94 2139 0008 0017 3223 05
BIC GENODEF1NSH
Kreditinstitut: VR Bank
Konto-Inhaber: Imke Riessen

zu zahlen.

Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen

Nachträgliche Änderungen des Reisetermins, des Reiseantritts oder der Unterkunft sind grundsätzlich nicht möglich.

Der Ponyhof Maikendiek ist berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern. Im Fall einer Leistungsänderung ist der Ponyhof Maikendiek verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich zu unterrichten. Der Reiseteilnehmer ist zum Rücktritt von der Reise berechtigt, wenn die Änderungen nicht lediglich geringfügig und für den Reiseteilnehmer unzumutbar sind.

Ändert sich der Leistungsumfang während der Reise aufgrund von Umständen, die der Ponyhof Maikendiek nicht zu vertreten hat, berechtigt dies nicht zum Rücktritt bzw. zur Minderung des vereinbarten Reisepreises.

Gleiches gilt, wenn ein Reiseteilnehmer aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen nicht in der Lage oder willens ist, den angebotenen Leistungsumfang in Anspruch zu nehmen.

Rücktritt durch den Reiseteilnehmer

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Ponyhof Maikendiek zu erklären. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Reiseteilnehmer vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Ponyhof Maikendiek den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Ponyhof Maikendiek, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

Der Ponyhof Maikendiek hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt. D. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 0 %
ab dem 60. Tag bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab dem 30. Tag vor Reisebeginn bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab dem Tag des Reiseantritts 100 %.

Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, gegenüber dem Ponyhof Maikendiek nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die vorstehende Pauschale.

Der Ponyhof Maikendiek behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschale eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit nachgewiesen wird, dass tatsächlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Ponyhof Maikendiek verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.

Das gesetzliche Recht des Reiseteilnehmers entsprechend § 651 b BGB zur Benennung eines Ersatzteilnehmers bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

Rücktritt durch den Ponyhof Maikendiek

Soweit hinsichtlich der Tagesferien eine Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen oder hinsichtlich der Reiterferien eine Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen nicht erreicht wird, ist der Ponyhof Maikendiek berechtigt, bis zu 14 Tage vor Reisebeginn den Rücktritt von dem Reisevertrag zu erklären. Im Fall des Rücktritts durch den Ponyhof Maikendiek wird der Reisepreis erstattet.

Kündigung aus wichtigem Grund/Ausschluss des Reiseteilnehmers

Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Der Ponyhof Maikendiek ist berechtigt, den Reiseteilnehmer von der Reise auszuschließen, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass eine Gefahr für andere Reiseteilnehmer oder Mitarbeiter des Ponyhofes Maikendiek entsteht. Im Fall eines Ausschlusses des Reiseteilnehmers aus wichtigem Grund erfolgt keine Erstattung des Reisepreises.

Haftung

Der Ponyhof Maikendiek haftet für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, maximal mit dem Betrag des dreifachen Reisepreises. Die Haftungsbeschränkung greift nicht, wenn grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Ponyhof Maikendiek nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Soweit der Ponyhof Maikendiek für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet, ist die Haftung auf die Höchstdeckungssumme der bei der

Mitwirkungspflicht

Der Reiseteilnehmer bzw. die gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, dem Ponyhof Maikendiek vor Reiseantritt das Datum der letzten Tetanusimpfung des Reiseteilnehmers, die Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung des Reiseteilnehmers, eventuelle Allergien des Reiseteilnehmers, eventuelle Nahrungsmittelunverträglichkeiten des Reiseteilnehmers, eventuell notwendige Medikation des Reiseteilnehmers sowie alle anderen Besonderheiten hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Reiseteilnehmers mitzuteilen.

Der Ponyhof Maikendiek weist darauf hin, dass eine Haftung nicht gegeben ist, wenn der Schadenseintritt auf Unkenntnis des Ponyhofes Maikendiek bezüglich vorstehender oder vergleichbarer Umstände beruht.

Sicherheitsbestimmungen

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, beim Umgang mit dem Pferd und insbesondere beim Reiten die hierfür notwendige Schutzausrüstung zu tragen. Zwingend vorgeschrieben ist das Tragen eines Reithelmes und von festem Schuhwerk. Das Tragen einer Schutzweste wird empfohlen.

Der Reiseteilnehmer hat sich jederzeit an die Weisungen der Mitarbeiter des Ponyhofes Maikendiek zu halten. Das Mitführen von Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Geräten während des Reitens ist nicht gestattet.

Haftung des Reiseteilnehmers

Sobald der Reiseteilnehmer schuldhaft Schäden am Eigentum des Ponyhofes Maikendiek oder am Eigentum Dritter verursacht, ist er für den entstandenen Schaden verantwortlich und haftet für die entstandenen Schäden.

Haftung für Gegenstände des Reiseteilnehmers

Der Ponyhof Maikendiek haftet nicht für abhandengekommene Sachen des Reiseteilnehmers, es sei denn, es liegt schuldhaftes Verhalten des Ponyhofes Maikendiek vor.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung so zu ändern bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.